B-Meningokokkenimpfung teils Kassenleistung

Ab dem 15.10.2024 wird die B-Meningokokken-Impfung teilweise direkt von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt:
Bei Versicherten der AOK BW, allen BKKen und der SVLFG kann die Impfung direkt von der Praxis mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Daher entstehen hier für die Versicherten keine Kosten.

Bei Versicherten der IKK Classic, Knappschaft, TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK kann zwar der Impfstoff von der Praxis direkt mit der Krankenkasse abgerechent werden, die ärztliche Leistung ist jedoch noch vom Versicherten in der Praxis privat zu bezahlen. Die Rechnung kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden.