Begleitpersonen in unserer Praxis

Aufgrund der Coronasituation und des geänderten Infektionsschutzgesetzes dürfen wir leider wieder nur eine Begleitperson für Kinder zulassen.

Geschwister sollten nur mitkommen, wenn eine Betreuung nicht anders möglich ist.

Die Regelung dient dazu das Infektionsrisiko in der Praxis so gering wie möglich zu halten und damit dem Schutz aller.

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