FAQ

Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen geben.

Wir stellen in unserer Praxis eRezepte aus.

Hierbei werden die Verordnungsdaten von uns auf einen zentralen Server hochgeladen und die Apotheke kann sich die Medikamentenverordnung dann herunterladen.

Die Apotheke benötigt für den Zugriff auf das eRezept lediglich die Versichertenkarte des Kindes. Eine Eingabe von Daten ist von Seiten des Patienten nicht erforderlich.

Das eRezept steht im Moment nur für gesetzlich Versicherte und nur für zur Lasten der Krankenkasse verordnungsfähige Medikamente zur Verfügung (rosa Rezept).

Das grüne Rezept, BTM-Rezepte sowie Privatrezepte sowie Hilfsmittelrezepte sind mit dem eRezept aktuell nicht möglich.

Sollten Sie die Versicherungskarte nicht dabei haben, so wird ein normales rosa Rezept ausgedruckt.

Wenn Sie Ihr Kind in unserer Praxis neu anmelden wollen, so füllen Sie bitte das entsprechende Formular auf unserer Homepage aus.

Wir werden es dann prüfen und uns bei Ihnen innerhalb von 5 Tagen telefonisch oder per eMail melden.

Auch für Neugeborene Geschwister von bereits bei uns betreuten Familien verfahren Sie bitte wie oben genannt. Das macht uns die Verwaltungsarbeit deutlich leichter.

Bitten Sie die Erzieherinnen bzw. Lehrer eine kurze Stellungnahme zur Problematik zu schreiben, damit wir die Einschätzung der Fachkräfte nachvollziehen können. Dies bezieht sich dann nicht nur auf die Sprache, sondern auch darauf, wie sich ein eventuelles Defizit auf das Verhalten / die Entwicklung auswirkt.

Wenn Sie diesen Bericht haben, vereinbaren Sie einen Termin in der Sprechstunde.

Bitten Sie die Erzieherinnen bzw. Lehrer eine kurze Stellungnahme zur Problematik zu schreiben, damit wir die Einschätzung der Fachkräfte nachvollziehen können.

Wenn Sie diesen Bericht haben vereinbaren Sie einen Termin in der Sprechstunde.

Bitte bringen Sie zum Termin Schulhefte und/oder Zeichnungen ihres Kindes mit.

Die Diagnostik einer Lese-Rechtschreibstörung oder einer Rechenstörung ist keine medizinische/ärztliche Aufgabe. Hier ist nicht das Gesundheitssystem sondern das Schulsystem in der Pflicht. In der Regel können die Vertrauens- oder Beratungslehrer oder der schulpsychologische Dienst diese Diagnostik durchführen. Ausnahmen sind dabei nur Untersuchungen im Rahmen der Diagnostik von übergeordneten Entwicklungsstörungen.

Auch die Therapie dieser Störungen geschieht in der Regel nicht im Gesundheitssystem. Hier wird die Förderung über die Schule oder in Verantwortung der Eltern über entsprechende Lerninstitute geleistet.

Zur Aufnahme in einen Kindergarten / eine KiTa ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Das Formular dazu erhalten Sie von Ihrer Einrichtung. Die Bescheinigung erfolgt auf Grundlage der letzten Vorsorgeuntersuchung, die nicht länger als 12 Monate zurück liegen darf. Kommen Sie in diesem Falle Dienstags bis Donnerstags in der Praxis vorbei, dann können wir das Formular entsprechend bearbeiten. Bitte füllen Sie die Felder Namen, Geburtstag, Adresse etc. schon aus.
Liegt die Vorsorge länger zurück, so können wir entweder eine „Kindergartenuntersuchung“ durchführen, die Sie selbst bezahlen müssen oder wir stellen die Bescheinigung bei der nächtsen Vorsorgeuntersuchung aus.

Die Bescheinigung kostet 5,00 €, ist eine Untersuchung erforderlich, so muß diese Untersuchung zusätzlich bezahlt werden.

Nachdem ein Kind wieder gesund geworden ist kann es in aller Regel ohne weitere Formalitäten die Einrichtung wieder besuchen. Wir empfehlen das Kind wieder in die Einrichtung zu bringen, nachdem es einen Tag in gesundem Zustand zu Hause verbracht hat.

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist ein Attest erforderlich:

  • Impetigo contagiosa
  • Scabies (Krätze)
  • Kopfläuse (Bescheinigung durch die Eltern)

Bei Fragen zu Wiederzulassung nach einer Coronaerkrankung oder -kontakt wenden Sie sich an die Corona-Hotline 0711/390241966

Sehr oft werden uns Schüler vorgestellt, die ein ärztliches Attest benötigen.

Dies ist nur in seltenen Fällen wirklich erforderlich (z.B. bei Attestpflicht).

Leider werden wir sehr oft für unnötige Atteste in Anspruch genommen, in Fällen in denen weder Kinder noch die Eltern ärztliche Hilfe benötigen. Dies belastet das Gesundheitssystem unnötig und führt dazu, dass kranke Kinder schlechter Termine bekommen.

Fragen Sie bitte kritisch bei der Schule nach, ob ein ärztliches Attest wirklich erforderlich ist. Ggf. können Sie auch im Sekretariat der Schule anrufen.

Wann Atteste erforderlich sind, ist in §2 der Schulbesuchsverordnung BW geregelt (Fehlen bei Klausuren und vor oder nach den Ferien sind hier nicht aufgeführt! In diesen Situationen ist kein ärztliches Attest erforderlich!).

Außerhalb unserer Öffnungszeiten steht für dringende medizinische Notfälle die Notfallpraxis am Klinikum Esslingen zur Verfügung. Sie können direkt dorthin gehen ohne einen Termin zu vereinbaren.

Bedenken Sie bitte, dass es sich um eine Notfallpraxis und keine Sprechstunde handelt. Daher können dort nur akut anstehende, nicht aufschiebbare Erkrankungen behandelt werden.

Adresse und Zeiten finden Sie auf unserer Übersichtsseite der Notfallkontakte.

Telefonisch sind wir

Montag bis Donnerstag: 8-12 Uhr  und 14 -18 Uhr
Freitag: 8-12 und 14 – 17 Uhr

erreichbar.

Es ist uns bewusst, dass zu Stoßzeiten (z.B. am Montag) die Erreichbarkeit eingeschränkt ist. Unsere Mitarbeiterinnen tun ihr Möglichstes, um alle Anfragen zu bearbeiten. Sie können uns unterstützen, indem Sie sich am Telefon kurz halten und Anrufe zur Vereinbarung von Vorsorgen, Impfungen und sonstigen Anliegen, die keiner akuten Behandlung bedürfen, nicht am Montag tätigen.

Wiederholungsrezepte und Wiederholungsüberweisungen können über unsere Online-Formulare bestellt werden.
Auch Anmeldungen zur pneumologischen oder reisemedizinischen Sprechstunde sowie Anfragen zur Neuaufnahme können Sie über unsere Online-Formulare tätigen.

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist bei Minderjährigen, die sich in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis befinden, 1x pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben.

Melde Dich bitte über unser Online-Formular oder telefonisch zu dieser Untersuchung an.

Viele Vereine und Sportverbände fordern bei minderjährigen Sportlern für die Teilnahme an Wettkämpfen ein ärztliches Attest über die Sporttauglichkeit.

Die zur Ausstellung eines solchen ärztlichen Attestes erforderliche Untersuchung bieten wir an. Es handelt sich dabei allerdings um eine Privatleistung, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.

Zur Anmeldung zu einer Sportuntersuchung füllen Sie bitte das entsprechende Online-Formular aus.

Für Sportarten mit primären Schlägen auf den Kopf (Boxen, Karate…) führen wir keine Untersuchungen durch. Wenden Sie sich bitte an einen Sportarzt. Dieser kann in der Regel vom Verein benannt werden.

Zu einem Impftermin bringen Sie wie gewohnt die Versichertenkarte mit. Dazu benötigen wir zusätzlich das Impfbuch.

Die Vorsorgeuntersuchungen sind teils sehr zeitaufwändig. Daher bitten wir Sie, pünktlich zum Termin zu kommen. Lieber etwas früher als später. Sollten Sie zu spät kommen, kann es sein, dass die Untersuchung nicht mehr durchgeführt werden kann.

Die Dauer der Untersuchungen ist unterschiedlich und variiert zwischen 30 Minutern (U4) und 80 Minuten (U9)

Ab der U6 bestehen die Untersuchungen aus zwei Teilen:

  • Zuerst werden von einer Medizinischen Fachangestellten Tests wie Hörtest, Sehtest, Motoriktests und andere Tests durchgeführt.
  • Danach ist eine kurze Pause bevor die Untersuchung beim Arzt stattfindet. Diese Pause ist bewusst geplant, damit die Kinder sich entspannen und dann weiter motiviert mitarbeiten können.

Wenn Ihr Kind Folgetermine bei einem Facharzt hat oder die von uns ausgestellte Überweisung quartalsbedingt nicht mehr gültig ist, so können Sie die entsprechende Überweisung über unser Onlineformular vorbestellen. Dadurch wird beim Abholen weniger Zeit benötigt.

Überweisungen, die bis 17 Uhr online vorbestellt werden, sind am Folgetag ab 9 Uhr abholbereit. Nach 17 Uhr bestellte Überweisungen sind erst einen Tag später fertig.

Erstmalige Überweisungen für einen Facharzt können nicht über das Onlineformular bestellt werden!

Wenn Ihr Kind eine medikamentöse Dauerbehandlung erhält, können Sie Wiederholungsrezepte über unsere Homepage vorbestellen. Dadurch wird beim Abholen weniger Zeit benötigt.

Rezepte, die bis 17 Uhr online vorbestellt werden, sind am Folgetag ab 9 Uhr abholbereit. Nach 17 Uhr bestellte Rezepte sind erst einen Tag später fertig.

Erstverordnungen können nicht über das Onlineformular bestellt werden!

Dr. Oßwald bietet als Kinderpneumologe und Allergologe eine spezielle Sprechstunde für pneumologische und allergologische Fragestellungen an. Die fachärztliche Vorstellung ist nur mit Überweisung von anderen Kinder- und Jugendärzten oder Allgemeinärzten möglich. Füllen Sie hierzu bitte das Anmelde-Formular auf unserer Homepage aus.

Um die Wartezeiten für alle möglichst gering zu halten, ist es bei uns immer erforderlich einen Termin zu vereinbaren (Ausnahme: lebensbedrohlicher Notfall).

Rufen Sie zur Terminvereinbarung an (Tel: 355887). Es ist uns bewusst, dass dies zu Stoßzeiten, wie an Montagen, schwierig ist. Wir können Ihnen aber versichern, dass unsere MitarbeiterInnen alles versuchen, um alle Anfragen zu bedienen. Hier bitten wir Sie, sich am Telefon möglichst kurz zu halten, um anderen auch die Möglichkeit zu geben uns zu erreichen.

Immer mitbringen

Zum Termin in der Praxis sollten Sie IMMER die Versichertenkarte mitbringen;

Zum Impftermin: zusätzlich Impfbuch;

Zur Vorsorgeuntersuchung: zusätzlich Vorsorgeheft und Impfbuch.

Besprechung von Facharztbefunden: Bringen Sie vorliegende Befunde/Arztbriefe mit oder stellen Sie sicher, dass diese zum Termin in der Praxis vorliegen.

Verordnung von Ergotherapie: Schulhefte,  Einschätzung der Schule (kurze Stellungnahme des/der Klassenlehrers/in).