Leistungsspektrum

Leistungsspektrum

Wir freuen uns Ihr Kind in unserer Praxis von der Geburt bis zum 18. Geburtstag begleiten zu können. Hierbei stehen wir Ihnen gerne bei der Entwicklung Ihres Kindes zur Seite, sei es bei Vorsorgeleistungen, akuten oder chronischen Erkrankungen oder in der Beratung zu Ernährung, Pflege, Erziehung, Schul- oder Erziehungsschwierigkeiten, sowie zu Ausbildung und Reise.

Wir führen alle Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche durch:

  • U2: 3. bis 10. Lebenstag (ggf. auch als Hausbesuch)
  • U3: 4. bis 5. Lebenswoche; einschließlich Hüftsonographie in der Praxis
  • U4: 3. bis 4. Lebensmonat
  • U5: 6. bis 7. Lebensmonat
  • U6: 10. bis 12. Lebensmonat
  • U7: 21. bis 24. lebensmonat
  • U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
  • U8: 46. bis 48. Lebensmonat
  • U9: 60. bis 64. Lebensmonat
  • U10: 7 bis 8 Jahre
  • U11: 9 bis 10 Jahre
  • J1: 12 bis 15 Jahre
  • J2: 16 bis 17 Jahr

Je nach Krankenkasse werden dabei nicht in jedem Fall die dafür anfallenden Kosten, insbesondere für die U10 und U11 sowie die J2, übernommen. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Die Anmeldung zu diesen Untersuchungen ist für unsere Patienten telefonisch oder über das Online-Formular möglich.

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die der Medizin zur Verfügung stehen. Die aktuell eingesetzten Impfstofffe sind gut verträglich, so dass unerwünschte Nebenwirkungen nur in sehr seltenen Fällen beobachtet werden.

Dennoch fällt nicht allen Eltern die Entscheidung, ihr Kind impfen zu lassen, leicht. Gerade im Internet gibt es Elternforen, die mit zum Teil auf den ersten Blick nachvollziehbaren Argumenten den Nutzen von Impfungen anzweifeln und dadurch Unsicherheiten auslösen.

Bitte sprechen Sie uns an! Wir beantworten gern Ihre Fragen und beraten Sie individuell, welche Impfungen für Ihr Kind aus unserer Sicht zu welchem Zeitpunkt dringend anzuraten, aufschiebbar oder möglicherweise auch nicht zwingend erforderlich sind.

Wir führen alle nach Empfehlungen der ständigen Impfkommision (STIKO) vorgesehenen Impfungen durch. Auch Impfungen, die für eine geplante Reise (z.B. Gelbfieber- oder Tollwutimpfung) wichtig sind bieten wir an. (Siehe Reisemedizinberatung)

Den aktuellen Impfkalender der STIKO finden Sie HIER.

Bei Kleinkindern kommt es besonders darauf an, Sehschwächen oder Fehlstellungen der Augen (Schielen) möglichst frühzeitig zu erkennen. Da die Sehentwicklung im Alter von 5 bis 6 Jahren abgeschlossen ist, sind die Erfolge einer Behandlung im Kleinkindalter am besten. Daher sollten Sie Auffälligkeiten mit Ihrem Kinderarzt besprechen. Eine genaue Diagnose über eine mögliche Sehschwäche kann nur ein Augenarzt stellen.

Wir führen in der Praxis als Screeningverfahren folgende Untersuchungen durch:

Brückner Test

LEA-Testung

Sehtafeln

Amblyopiescreening

Als Amblyopie wird eine Sehschwäche bezeichnet, die auf keiner organischen Ursache beruht, d.h. die zum Sehen notwendigen Strukturen im Auge sind völlig normal entwickelt. Dennoch sehen die betroffenen Kinder unscharf, konturen- und kontrastarm. Ursache hierfür ist, dass das Gehirn ein Auge „bevorzugt“, die Bilder des anderen Auges vernachlässigt und so das Sehen nicht korrekt erlernt wird.

Meist entwickelt sich eine Amplyopie bei Kindern in den ersten Lebensmonaten. Wird diese nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, bleibt die Schwachsichtigkeit lebenslang bestehen.

Das Amblyopiescreening ist eine völlig schmerzfreie und gefahrlose Untersuchung, die nur wenige Sekunden dauert und bereits im Säuglingsalter durchgeführt werden kann.

Die Kosten für das Screening werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen von Hausarztprogrammen zum Teil übernommen, die privaten Versicherer übernehmen die Kosten im Regelfall.

Für gesetzlich Versicherte, die nicht am Hausarztprogramm teilnehmen, bieten wir die Untersuchung als IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) an.

Die Sprache ist unser wichtigstes Mittel zur Kommunikation. Um sie zu erlernen muss der Mensch hören können. Bei der Erkennung von Hörproblemen kommt den Eltern eine besondere Verantwortung zu. Sie sollten Ihr Kleinkind sorgfälltig beobachten und Auffälligkeiten mit ihrem Arzt besprechen. Nur so hat Ihr Kind eine Chance auf eine normale Entwicklung. Für das Feststellen einer Hörschwäche stehen dem Arzt verschiedene Methoden zur Verfügung. Diese werden jeweils in Abhängigkeit vom Alter Ihres Kindes angewandt.

Altersangepasst führen wir folgende Überprüfungen des Gehörs durch:

  • Tonschwellenaudiometrie
  • Kinderaudiometrie („Pilotentest“)
  • Tympanometrie (Trommelfellbeweglichkeit)

Um auffällige Befunde hinsichtlich der Herztätigkeit abzuklären, können wir ein EKG (Elektrokardiogramm) erstellen. Dabei werden 6 Elektroden auf der Brust und 4 weitere an Händen und Füßen befestigt, um die elektrischen Impulse des Herzens aufzuzeichnen.

Eine EKG- Erstellung kann aber auch sinnvoll sein, um eine Herzerkrankung als Ursache für eine Atemnot, z.B. bei bestehendem Asthma bronchiale auszuschließen.

Wir führen in unserer Praxis ein Ruhe-EKG und Rhythmusdiagnostik mit dem 12-Kanal-EKG durch.

Liegt ein Verdacht auf bestimmte akute oder chronische Erkrankungen vor, kann eine Laboruntersuchung erforderlich werden. Hierfür benötigen wir im Regelfall eine Blut-, Urin- oder  Stuhlprobe von Ihrem Kind. Die Proben werden in ein Speziallabor übersandt, die Ergebnisse liegen meist am nächsten Arbeitstag vor.

Einige Laboruntersuchungen führen wir direkt in unserer Praxis durch, wie z.B.:

  • differenziertes Blutbild
  • CRP
  • Streptokokken A-Schnelltest
  • Urinanalyse (einschließlich Mikroskopie)

Darüber hinaus steht uns die gesamte Palette der externen Laboruntersuchungen nach Materialentnahme in der Praxis zur Verfügung.

Die Ultraschalluntersuchung (Sonographie) ist ein bildgebendes Verfahren, das schmerzfrei und ohne Strahlenbelastung bereits ab dem ersten Lebenstag durchgeführt werden kann. Ultraschalluntersuchungen können vielfältig eingesetzt werden, wie z.B. :

Säuglingshüfte

Im Rahmen der U3- Vorsorgeuntersuchung werden Säuglinge auf Hüftgelenksprobleme untersucht. Die häufigste Störung ist die Hüftgelenksdysplasie. Dabei ist die Gelenkpfanne im Beckenknochen nicht ausreichend entwickelt und bietet dem Gelenkkopf des Oberschenkelknochens nicht genügend Halt. Früh genug erkannt kann die Hüftgelenksdysplasie relativ einfach behandelt werden und heilt in der Regel folgenlos aus.

Harnwege

Kommt es häufiger zu Harnwegsinfekten, kann per Ultraschall z.B. kontrolliert werden, ob möglicherweise eine Fehlbildung der ableitenden Harnwege die Ursache hierfür ist. Eine dementsprechende Therapie kann dann frühzeitig eingeleitet werden. Auch Nierenerkrankungen können hierbei diagnostiziert werden.

Schilddrüse

Besteht der Verdacht auf Veränderungen an der Struktur der Schilddrüse, kann eine Ultraschalluntersuchung diese sehr gut darstellen. Darüber hinaus kann die Größe des Organs vermessen werden. Bestätigt sich der Verdacht, können ggf. notwendige diagnostische und/oder therapeutische Schritte eingeleitet werden.

Bauchorgane

Mit der Ultraschalluntersuchungen können Erkrankungen und Fehlbildungen an den Bauchorganen wie Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse (Pankreas), Milz und Darm erkannt und überwacht werden.

Lymphknoten

Bei Lymphknotenschwellungen können mittels der Ultraschalldiagnosik deren Ausmaß festgestellt und eventuelle Eiteransammlungen (Einschmelzungen) gefunden und damit eine gegebenfalls notwendige Therapie frühzeitig eingeleitet werden.

Wir führen Akut- und Folgebehandlung von Verletzungen und Verbrennungen (auch bei Schul- und Kindergartenunfällen) durch.

Dr. Oßwald hat sich auf dem Gebiet der Lungenerkrankungen spezialisiert und ist geprüfter Kinder-Pneumologe. Damit kann er Kinder und Jugendliche fachärztlich auf Lungenerkrankungen untersuchen und behandeln und bei vorliegender chronischer Lungenerkrankung (z.B. Asthma bronchiale) auch langfristig betreuen.

Auf Zuweisung darf er auch Patienten anderer Kinder- und Jugendärzte fachärztlich untersuchen. Dazu ist eine Überweisung des eigenen Kinder- und Jugendarztes erforderlich. Zur Anmeldung füllen Sie in diesem Fall bitte das Online-Formular aus.

Lungenfunktionstest (Bodyplethysmographie)

Um z.B. die Verdachtsdiagnose Asthma bronchiale zu sichern oder auszuschließenoder um eine Therapie zu steuern, kann bei uns eine umfassende Lungenfunktionsprüfung vorgenommen werden.

Bei dieser Untersuchung sitzt Ihr Kind in einer luftdicht abgeschlossenen Glaskabine, ähnlich einer Telefonzelle und atmet durch ein Mundstück in das Messgerät. Das Besondere daran ist, dass durch das Ein- und Ausatmen in der Kabine Druckunterschiede entstehen, die ständig gemessen werden. Gleichzeitig wird der Atemstrom aufgezeichnet und in Form eines Druck-Volumen-Diagramms („Atemschleife“) dargestellt. Dabei wird der Atemwegswiderstand und das gesamte Lungenvolumen bestimmt, inklusive der Luft, die nach vollständigem Ausatmen noch in der Lunge verbleibt, das sog. Residualvolumen.

Die Bodyplethysmographie liefert detailliertere und verlässlichere Werte als die einfache Spirometrie.

Wir bieten eine umfangreiche und altersentsprechende kinder-pneumologische DiagnostikBeratung und Therapie an.

Außerdem betreuen und behandeln wir Kinder und Jugendliche, die an Asthma bronchiale erkrankt sind, individuell im Rahmen des strukturellen Behandlungsprogrammes DMP Asthma bronchiale.

Dr. Oßwald hat sich auf dem Gebiet der Allergologie spezialisiert und ist geprüfter Allergologe. Damit können wir Sie in unserer Praxis bei allergologischen Fragen zu Ihren Kindern und Jugendlichen qualifiziert beraten und sie auf Allergien testen, sie behandeln und bei chronischen allergischen Erkrankungen auch langfristig betreuen:

Diagnostik

Besteht nach einer ausführlichen Erhebung der Krankengeschichte der Verdacht auf eine allergische Erkrankung, können verschiedene Tests durchgeführt werden, um diesen Verdacht zu bestätigen oder zu widerlegen.

In unserer Praxis werden nur wissenschaftlich anerkannte, geprüfte Testverfahren angewandt, wie z.B.:

Pricktest

Beim Pricktest werden, bei Kindern meist auf dem Arm, Tropfen von verschiedenen Allergenlösungen aufgetragen. Die Haut wird anschließend durch die Tropfen hindurch mit einer kleinen Lanzette oberflächlich angeritzt, so dass die Substanz gut in die Oberhaut eindringen kann. Bildet sich nach ca. 15-20 Minuten eine Quaddel, ist der Befund positiv, d.h. es liegt bereits eine Sensibilisierung auf das Allergen vor.
Aber: ein positives Testergebnis heißt nur, dass der Körper bereits auf das Allergen sensibilisiert ist. Erst, wenn entsprechende allergische Symptome auftreten, spricht man von einer Allergie.

Bluttests auf IgE

Immunglobuline (Antikörper) spielen bei der Abwehr fremder Substanzen eine wichtige Rolle. Es gibt verschiedene Untergruppen, wie z.B. die Gruppe G, die hauptsächlich bei der Abwehr von Krankheitserregern beteiligt ist, aber keine relevanten Ergebnisse hinsichtlich allergischer Erkrankungen liefert. Entscheidend für die Allergiediagnostik ist das Immunglobulin E (IgE).

Um herauszufinden, welche Substanz eine bestehende allergische Reaktion ausgelöst hat, wird im Blut nach den spezifischen IgE der in Frage kommenden Substanzen gesucht. Je niedriger dieser Wert ist, desto unwahrscheinlicher ist eine entsprechende Allergie. Sind die spezifischen Werte deutlich erhöht und liegen die entsprechenden Symptome vor, ist eine Allergie auf diese Substanz sehr wahrscheinlich.

Therapie

Hyposensibilisierung

Viele Allergiker, die z.B. an Heuschnupfen leiden, bekämpfen ihre Allergie während der Pollensaison mit Medikamenten. Diese sogenannten Antihistaminika schwächen oder blockieren die Wirkung des körpereigenen Botenstoffs Histamin und verringern oder verhindern so das Auftreten von allergischen Symptomen. Die Ursache der allergischen Reaktion, die Abwehrreaktion des Immunsystems auf eigentlich harmlose Substanzen, kann damit nicht behandelt werden.

Bei der Hyposensibilisierung (auch Allergieimpfung oder spezifische Immuntherapie genannt) wird diese Überreaktion behandelt. Ihr Kind wird immer wieder gezielt mit den allergieauslösenden Stoffen in Kontakt gebracht, wobei die Dosis langsam gesteigert wird. Dadurch wird das Immunsystem an die Substanzen gewöhnt und „lernt“, dass diese harmlos sind. Im Idealfall werden diese Substanzen dann über einen anderen Mechanismus abgewehrt, die allergische Reaktion unterbleibt.

Wir nehmen uns Zeit für Beratungen bei Schul- und Verhaltensschwierigkeiten wie AD(H)S, bei Teilleistungsschwächen, (grapho-) motorischen Schwächen, Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie).

Wir führen eine ausführliche individuelle Beratung zu den gesundheitlichen Risiken und erforderlichen Vorsorgemaßnahmen auf Ihrer persönlichen Reise durch. Hierbei erfogt eine ausführliche Analyse der medizinischen Bedürfnisse für die Reise aus der sich die notwendigen Maßnahmen ergeben. Außerdem erhalten Sie und Ihre Kinder im Bedarfsfall die erforderlichen Schutzimpfungen, einschließlich der Gelbfieberimpfung.

Die gängigen „Reiseimpfstoffe“ sind in unserer Praxis in der Regel vorrätig (z.B. Impfungen für Gelbfieber, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Hepatits A, Typhus, Cholera, Meningokokken…) oder können von uns bei Lieferbarkeit kurzfristig besorgt werden.

Bitte melden Sie sich für eine Reisemedizinberatung frühzeitig an, damit ggf. genug Zeit ist die erforderlichen Impfungen durchzuführen. In der Regel ist es sinnvoll sich direkt nach der Buchung der Reise zu melden.

Die Reiseberatung und die Reiseimpfungen sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wir bieten sie deshalb als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Viele Krankenkassen übernehmen auf Antrag die anfallenden Kosten im Nachhinein.

Sie können sich über das Online-Formular zur reisemedizinischen Sprechstunde anmelden.

Unsere Praxis ist eine WHO-Gelbfieberimpfstelle. Der Gelbfieberimpfstoff ist stets vorrätig. Die Impfung sollte – wenn möglich- spätestens 10 Tage vor Einreise in eine Gelbfieberregion oder bei Einreise in ein Land, das die Impfung voraussetzt, durchgeführt sein. Die Impfung wird mit einem eigenen Siegel in Ihrem Impfpass dokumentiert. Bitte achten Sie darauf, Ihren Impfpass bei Einreise in ein Land, das die Gelbfieberimpfung verlangt, als Reisedokument mitzuführen. In einigen Ländern kommt es saisonal zu Gelbfieber-Ausbrüchen, in dieser Zeit kann es sein, dass einzelne Länder zeitweise eine Gelbfieberimpfung bei der Einreise verlangen. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Praxis.

Werden bei Kindern ambulante Operationen durchgeführt (z.B. HNO-Eingriffe, Beschneidungen, Nabelbruchoperationen….), so erfolgt vorher eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Operationsfähigkeit. Diese beinhaltet eine ausführliche Anamnese, die Erfassung der Körpermaße und eine körperliche Untersuchung. Eine Blutentnahme ist nur in wenigen Einzelfällen erforderlich.

Für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Berufsausbildung beginnen oder eine sonstige berufliche Tätigkeit aufnehmen, sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung vor. Ist das 18. Lebensjahr ein Jahr nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres noch nicht vollendet, muss eine Nachuntersuchung erfolgen.

Die Untersuchung dient dazu, etwaige gesundheitliche Gefährdungen, die durch die Berufstätigkeit entstehen können, frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen dagegen einzuleiten.

Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen werden von den Gewerbeaufsichtsämtern übernommen.

Die Anmeldung kann für unsere Patienten über das Online-Formular erfolgen.

Vor den Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagesstätte oder Tagesbetreuung ist nach §4 Kinderbetreuungsgesetz (KiTaG) eine ärztliche Untersuchung erforderlich. In der Regel genügt die durchgeführte reguläre Vorsorgeuntersuchung , wenn diese nicht länger als 12 Monate her ist. In diesem Fall genügt die Vorlage des Formblattes zur Unterschrift in der Praxis.
Sollte keine entsprechende Voruntersuchung stattgefunden haben, bieten wir eine dem Gesetz entsprechende Untersuchung mit anschließender Bescheinigung im Rahmen einer Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) an.

Bei vielen Sportarten ist für die Teilnahme an Wettkämpfen ein ärztiches Attest der Sporttauglichkeit erforderlich. Dies ist in manchen Sportarten auch erforderlich, wenn der Jugendliche in einer höheren Altersklasse teilnehmen will.

Die hierfür erforderliche Untersuchung führen wir in unserer Praxis durch. Dies ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und somit selbst zu bezahlen.

Die Anmeldung zu dieser Untersuchung kann für unere Patienten über das Online-Formular erfolgen.

Für Sportarten die primär mit Schlägen auf den Kopf einhergehen (z.B. Boxen) können wir diese Untersuchung nicht anbieten. Auch für den Tauchsport ist diese Untersuchung bei uns nicht möglich. Hier vermitteln wir Ihnen aber gerne einen spezialisierten Taucharzt.

Dr. Gaukler und Dr. Hayd führen das A-Diplom der Akupunktur.

Wir bieten die Akupunktur begleitend bei ausgesuchten Indikationen zur Therapie an:

  • Migräne
  • Schmerzen
  • Heuschnupfen

Wir bieten Kinesio-Taping zum Beispiel für folgende Indikationen an:

  • Muskelverletzungen
  • Gelenkverletzungen
  • Bandverletzungen
  • Migräne