Bei der Verordnung von Medikamenten, die Sie bisher auf einem rosa Rezept erhalten haben gibt es etwas Neues:
Sie erhalten nun kein rosa Rezept auf Papier mehr. Die Verordnung erfolgt elektronisch und Sie erhalten das Medikament dann in der Apotheke bei Vorlage der Versichertenkarte des Kindes.
Sollten Sie die Versichertenkarte nicht dabei haben, so teilen Sie uns dies bitte im Sprechzimmer nochmals mit, dann können wir eine Verordnung auf Papier erstellen.
Nicht betroffen sind grüne Rezepte, Privatrezepte und BTM-Rezepte. Diese werden weiterhin ausgedruckt.