Die gesetzliche Regelung ist mittlerweile klar:
Wenn die Betreuungseinrichtung (KiTa/KiGa/Schule) aufgrund von Lockdown oder Coronafällen geschlossen ist, so können bis zu 10 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld bezahlt werden.
Beantragt wird das Kinderkrankengeld auch in diesem Fall bei der Krankenkasse.
Wenn das gesunde Kind aufgrund einer Schließung nicht betreut werden kann, so ist hierfür die Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung erforderlich. Ein Attest vom Arzt ist nicht erforderlich (außer das Kind ist erkrankt).
Hierzu der Link zur KBV.
Details auch auf der Seite der Bundesregierung unter dem Menüpunkt „Krankengeld“