Masern-Impfbescheinigungen

Von Kindergärten und Schulen werden im Moment aufgrund des Masernschutzgesetzes Eltern aufgefordert den Masern-Impfstatus der Kinder nachzuweisen.

Hierfür reicht IMMER die Vorlage des Impfbuches in der Einrichtung aus. Darin sind alle Impfungen dokumentiert. Ein ärztliches Attest ist in aller Regel nicht erforderlich.

Wenn Schulen sich darauf berufen, daß die Anmeldung schriftlich stattfindet und eine Kopie nicht akzeptiert wird, so ist das ein organisatorisches Problem der Schule. Gehen Sie in das Sekretariat der Schule und legen Sie dort das Impfbuch vor.

Die Arztpraxen sind nicht für die Verwaltungsarbeit der Schulen zuständig und können dies auch nicht leisten!

Lediglich im Einzelfall von nicht ausreichend dokumentierten Impfungen ist ein ärztliches Attest notwendig.

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