Aktuell werden und wieder gehäuft Formulare zum Nachweis der Masernimpfungen zur Vorlage im Kindergarten oder der Schule vorgelegt.
Diese Beschinigungen sind in aller Regel nicht notwendig.
Die Impfungen sind im Impfbuch eingetragen.
Daher ist die Vorlage des Impfbuches in der Einrichtung ausreichend.
Lediglich bei ausländischen, nicht eindeutigen Impfnachweisen ist ein zusätzliches ärztliches Attest erforderlich.