Gemeinsamer Bundesausschuß hat Meningokokken-B-Impfung beschlossen

Am 31.05.2024 hat der gemeinsame Bundesausschuß die Aufnahme der Impfung gegen Meningokokken Typ B in die Standardleistungen beschlossen. Damit muss diese Impfung nun von den Krankenkassen bezahlt werden.

Leider gibt es noch keine Einigung für die lokale Impfvereinbarung. Daher muss die Impfung im Moment noch von den Versicherten selbst bezahlt werden. Die Kosten werden dann auf Antrag von der Krankenkasse erstattet.


Die B-Meningokokken gehören zur Standard-Grundimmunisierung. Begonnen wird wie bei den bisherigen Standardimpfungen mit 6-8 Wochen. Eine Nachholung der Impfung ist nur für Kinder bis zum 5. Geburtstag empfohlen. Für ältere Kinder/Jugendliche ist eine Nachholung nicht generell empfohlen.
Eine Beantwortung der wichtigsten Fragen zur MenB-Impfung finden Sie auf der Seite des RKI.
Wir beraten Sie gerne.