Am 18. Januar 2024 hat die ständige Impfkommission (STIKO) eine neue Empfehlung ausgesprochen:
Die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) wurden jetzt als Standardimpfung in den Impfkalender übernommen.
Damit gehören die B-Meningokokken jetzt zur Standard-Grundimmunisierung. Begonnen wird wie bei den bisherigen Standardimpfungen mit 6-8 Wochen. Eine Nachholung der Impfung ist nur für Kinder bis zum 5. Geburtstag empfohlen. Für ältere Kinder/Jugendliche ist eine Nachholung nicht generell empfohlen.
Es stehen aber noch der Beschluß des GBA und die Übernahme in die lokalen Impfvereinbarungen aus. Daher ist die MenB-Impfung weiterhin keine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und deshalb privat zu bezahlen. Die Rechnungen können bei den Krankenkassen eingereicht werden, die dann individuell über eine Erstattung der Kosten entscheiden. Wir rechnen damit, daß bis ca. April 2024 eine Übernahme in die Impfvereinbarung erfolgt und dann eine primäre Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen möglich wird. Private Krankenkassen richten sich in der Regel nach den STIKO-Empfehlungen, weshalb hier eine Erstattung ab sofort möglich sein sollte. Dies ist jedoch durch die Versicherten mit der einzelnen Kasse zu klären.
Eine Beantwortung der wichtigsten Fragen zur MenB-Impfung finden Sie auf der Seite des RKI.
Wir beraten Sie gerne.