Wenn Ihr Kind gesund ist und einen positiven Schnelltest in der Schule oder im Kindergarten hat müssen Sie eine PCR-Testung durchführen lassen.
Von der Einrichtung erhalten Sie einen Berechtigungsschein für diese Untersuchung.
Diese PCR-Tests werden in den Testzentren durchgeführt, die auf der Seite des Landkreises gelistet sind.
Wir können diese Untersuchungen bei gesunden (asymptomatischen) Kindern und Jugendlichen nicht durchführen, da wir dafür keine freien Valenzen haben. Wir müssen im Moment all unsere Ressourcen in die Versorgung der kranken Kinder und Jugendlichen und die Impfungen legen.
Für kranke Kinder und Jugendliche sind wir selbstverständlich da und führen dann im Bedarfsfall auch die PCR-Testung durch.