Wiederzulassung in Kita und Kindergarten

Ist Ihr Kind nach einer Krankheit wieder gesund, verlangen manche Einrichtungen ein Attest, das bescheinigt, dass ihr Kind nicht mehr ansteckend ist. Ein Ärztliches Attest ist dafür in der Regel nicht erforderlich. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg stellt dafür den Eltern ein Fomular zur Verfügung, das sie selbständig ausfüllen und unterschreiben können:

Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen (Eltern)

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